20.01.11
ABC der Anschaffungskosten
Dipl.-Kfm. & StB Künkele und Dr. Zwirner, Prof. Dr. Richter
Die Anschaffungskosten werden in § 255 Abs. 1 HGB definiert als Aufwendungen, die geleistet werden um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Gemeinsam mit den Herstellungskosten und dem Zeitwert bilden sie die drei Bewertungsmaßstäbe des HGB.
Die folgende Auflistung erleichtert Ihnen die Einordnung entstehender Kosten für die Bilanzierung.
Quelle: Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht
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